Versicherungspflicht
Für wen gilt die?
Die Versicherungspflicht gilt insbesondere für:
- abhängig Beschäftigte (unterhalb gewisser Einkommensgrenzen),
- Bezieher von Erwerbsersatzeinkünften (Arbeitslosengeld, Rente, Krankengeld, Arbeitslosengeld II u. a.),
- Studierende,
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