kreditvergleichen

14.04.2010 um 21:26 Uhr

Versicherungspflicht

Für wen gilt die?

Die Versicherungspflicht gilt insbesondere für:

  • abhängig Beschäftigte (unterhalb gewisser Einkommensgrenzen),
  • Bezieher von Erwerbsersatzeinkünften (Arbeitslosengeld, Rente, Krankengeld, Arbeitslosengeld II u. a.),
  • Studierende,

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